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In den Tagen und Wochen nach der Verhaftung und
gewaltsamen Verbringung von Dr. Löffler über die Grenze nach Deutschland, als
der interessierten Öffentlichkeit klar wurde, dass die Medien einseitig
berichtet hatten und Dr. Löffler keineswegs "untergetaucht", sondern
wie jeder andere Bürger hier im Lande den Schutz der Republik Österreich
genoss und sich hier frei aufhalten konnte - gegen ihn auch kein internationaler
Haft- befehl vorlag - haben in der kleinen Grenzgemeinde Großgmain 83 Bürger mit
ihrer Unterschrift gegen diesen Piratenakt der bayerischen Grenzpolizei
protestiert. Dieser Protest wurde wurde etlichen politischen Persönlich- keiten
im Bundesland Salzburg und der österreichischen Bundesregierung vorgelegt. Der
Protestaufruf wird hier auszugsweise wiedergegeben:
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Protest |
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| GEGEN DIE VÖLKERRECHTSWIDRIGE
ENTFÜHRUNG DR. GERD LÖFFLERS AUS DER REPUBLIK ÖSTERREICH AM 25 JULI
1994 DURCH DEUTSCHE POLIZEI |
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- Der ehemalige CDU- Abgeordnete aus Deutschland
(Landesparlament Hamburg), Dr. Löffler ist laut Protokoll einer
österreichischen Augenzeugin am 25. Juli 1994 gegen 13.30 Uhr auf
österreichischem Boden von deutschen Polizeibeamten unter brutaler
Gewaltanwendung überwältigt und gefesselt von Großgmain (bei
Salzburg) auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
entführt worden. Bei der Augenzeugin handelt es sichum eine
österreichische Staatsangehörige der seitens der deutschen
Polizeibeamten auf österreichischem Boden ebenfalls Gewalt angetan
wurde.
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- Dr. Löffler genoß spätestens seit der
Entscheidung der obersten Instanz, des Verwaltungsgerichts- hofes
der Republik Österreich, vom 2. Dez. 1992 uneingeschränktes
Aufenthaltsrecht verbunden mit einem Auslieferungsverbot. Es
lag und liegt auch kein internationaler Haftbefehl gegen Dr.
Löffler vor.
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- Die in schwerwiegendem Maße
völkerrechtswidrige Vorgehensweise von Organen der Bundesrepublik
Deutschland auf österreichischem Staatsgebiet ist demzufolge nicht
im Rechts-, sondern in erster Linie in einem wie auch immer
begründeten Machtinteresse begangen worden. Diese Handlungsweise
deutscher Staatsorgane steht somit im eklatanten Widerspruch sowohl
zu unserer österreichischen Rechtsstaatlichkeit als auch zu Art. 25
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wonach "die
allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland" sind. Zu diesen allgemeinen
Regeln gehört die Rechtsverbindlichkeit von Verträgen und die
Achtung des Rechts anderer Länder.
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