+++"Kidnapping"  durch deutsche Staatsgewalt ++++ "Kidnapping" durch deutsche Staatsgewalt +++ "Kidnapping" durch deutsche Staatsgewalt ++++

 

   Bürgerprotest in Österreich                              

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    In den Tagen und Wochen nach der Verhaftung und gewaltsamen Verbringung von Dr. Löffler über die Grenze nach Deutschland, als der interessierten Öffentlichkeit klar wurde, dass die Medien einseitig berichtet hatten und Dr. Löffler keineswegs "untergetaucht", sondern wie jeder andere Bürger hier im Lande den Schutz der Republik Österreich genoss und sich hier frei aufhalten konnte - gegen ihn auch kein internationaler Haft- befehl vorlag - haben in der kleinen Grenzgemeinde Großgmain 83 Bürger mit ihrer Unterschrift gegen diesen Piratenakt der bayerischen Grenzpolizei protestiert. Dieser Protest wurde wurde etlichen politischen Persönlich- keiten im Bundesland Salzburg und der österreichischen Bundesregierung vorgelegt. Der Protestaufruf wird hier auszugsweise wiedergegeben:

  
  

Protest

   
GEGEN DIE VÖLKERRECHTSWIDRIGE ENTFÜHRUNG DR. GERD LÖFFLERS AUS DER REPUBLIK ÖSTERREICH AM 25 JULI 1994 DURCH DEUTSCHE POLIZEI
  
  • Der ehemalige CDU- Abgeordnete aus Deutschland (Landesparlament Hamburg), Dr. Löffler ist laut Protokoll einer österreichischen Augenzeugin am 25. Juli 1994 gegen 13.30 Uhr auf österreichischem Boden von deutschen Polizeibeamten unter brutaler Gewaltanwendung überwältigt und gefesselt von Großgmain (bei Salzburg) auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland entführt worden. Bei der Augenzeugin handelt es sichum eine österreichische Staatsangehörige der seitens der deutschen Polizeibeamten auf österreichischem Boden ebenfalls Gewalt angetan wurde.
  • Dr. Löffler genoß spätestens seit der Entscheidung der obersten Instanz, des Verwaltungsgerichts- hofes der Republik Österreich, vom 2. Dez. 1992 uneingeschränktes Aufenthaltsrecht verbunden mit einem Auslieferungsverbot. Es lag  und liegt auch kein internationaler Haftbefehl gegen Dr. Löffler vor.

 

  • Die in schwerwiegendem Maße völkerrechtswidrige Vorgehensweise von Organen der Bundesrepublik Deutschland auf österreichischem Staatsgebiet ist demzufolge nicht im Rechts-, sondern in erster Linie in einem wie auch immer begründeten Machtinteresse begangen worden. Diese Handlungsweise deutscher Staatsorgane steht somit im eklatanten Widerspruch sowohl zu unserer österreichischen Rechtsstaatlichkeit als auch zu Art. 25 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wonach "die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland" sind. Zu diesen allgemeinen Regeln gehört die Rechtsverbindlichkeit von Verträgen und die Achtung des Rechts anderer Länder.

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