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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Nach
dem feststand, dass in Österreich der Rechtsweg (durch die BRD)
blockiert wird und in Deutschland der eingeschlagene Rechtsweg erschöpft
war, hat Dr. Löffler mit dem Einbringungs- datum 25.10.1996 Beschwerde
bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg sowohl
gegen die Strafverfolgung beginnend am 4.9.1990 in Hamburg und
anschließend am 12.2.1996 auch gegen die Entführung am 25.7.1994 gegen
die BRD erhoben. Beide Beschwerden wurden vom Euro- päischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) zu einer Beschwerde verbunden
(Beschwerde- Nr. 39593/98) und diese Beschwerde dann am 14.09.1999 für unzulässig erklärt.
Gerügt wurde dabei (jetzt in Kurzfassung), dass die Organbeschwerde
(s.o.) beim Bundesverfassungsgericht nur ein Streit zwischen
Staatsorganen sei, keine Revision gegen das Urteil der HOLG Hamburg
eingelegt und keine Amtshaftungsklage eingereicht wurde. Die
unterschiedlichen Auffassungen der österrei- chischen und deutschen Behörden
(Ministerien) hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Festnahme am
25.7.1994 in Österreich seien nicht ausschlaggebend, da jedenfalls ein
Haftbefehl vorgelegen habe (Anmerkung: nur ein nationaler deutscher
Haftbefehl) Abermaliges Rechtshilfeersuchen des LG Salzburg an die Bundesrepublik Deutschland
Am
07.04.2000 richtete der U-Richter beim Landesgericht Salzburg abermals
ein Rechtshilfeersu- chen wegen der Entführungsaktion am 25.07.1994 an
die BRD (Amtsgericht Laufen). Dieses Rechts- hilfeersuchen wurde mit der
Begründung, die Rechtslage (Staatenimmunität) habe sich nicht geändert,
am 10.08.2000 wiederum abgelehnt. Petition an den Deutschen Bundestag
Die
Petition wurde u. a. damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft
Traunstein auch von sich aus Rechtshilfe
in Österreich (beim LG Salzburg) angefordert und erhalten hat,
teilweise auch Rechtshilfe durch Vernehmung eines deutschen Zeugen
(Zollbeamten) geleistet und damit auf die Einrede der Staatenimmunität
verzichtet hat. Weiterhin sei die Einrede der Staatenimmunität
innerhalb der Staa- ten des Europarates beim Verdacht eines
Kapitalverbrechens
nicht mehr zeitgemäß und üblich. |
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