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Gerd Löffler hatte in Österreich seinen Wohnsitz in Großgmain b. Salzburg. Dieser Ort ist eine klei- ne Grenzgemeinde zu Bayern auf dem Wege von Salzburg nach Bayerisch Gmain (BRD) und weiter nach Bad Reichenhall (BRD).
Am
25.07.1994 wurde Dr. Löffler zur Erledigung von Zollformalitäten wegen
eines Umzugsgutes, das bereits am 23.07.1994 nach Österreich eingeführt
worden war, zum österreichischen Zollamt, also vom
österreichischem
Zollamtsleiter, an die Grenze in Großgmain bestellt und dort vor dem
Zollamtsgebäude auf österreichischem Hoheitsgebiet nach Erledigung der
Formalitäten von deutscher Polizei überfallen, festgehalten und wenige
Minuten später nach Deutschland verbracht und damit abermals
verhaftet. Die unmittelbare Intervention (wie spätere Ermittlungen ergaben, s. unten) des österreichischen Zollamtsleiters war
fruchtlos. - Im Untersuchungsgefängnis Hamburg sah Dr. Löffler
seinem Prozess entgegen, der am 11.11.94 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (HOLG) begann. Schriftliche Interventionen von Dritten gegen die Haftbedingungen bis zum Prozessbeginn und eigene Aufzeichnungen zeigen, dass Dr. Löffler offensichtlich während dieser Haftzeit misshandelt wurde. Er befand sich in einem Schockzustand. Die medizinische Versorgung, auf die Dr. Löffler u.a auch wegen seines traumatischen Zustandes angewiesen war, war monatelang keineswegs ausrei- chend. Ob dadurch auch ein Verstoß gegen die Anti- Folterkonvention vorlag, ist nicht auszuschließen und muss dem Ergebnis weiterer Ermittlungen vorbehalten bleiben. (s. auch Bürgerprotest) Strafurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Am 29.11.1994 wurde Dr. Löffler zu 30 Monate Haft wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt. Außerdem wurden DM 15.000,-- dem Verfall angeordnet und ihm das aktive und passive Wahlrecht für drei Jahre entzogen. Das HOLG war der Auffassung, dass die Festnahme in Österreich rechtskonform war. Selbst, wenn das aber nicht der Fall wäre, so wäre ein Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts kein Verfahrenshindernis. Eine Stellungnahme der Republik Österreich wurde nicht abgewartet. Gegen dieses Urteil wurde anfangs Revision eingelegt, diese aber wenige Tage später auf Anraten des Verteidigers (RA Gerhard Strate) zurückgezogen, da Dr. Löfflers Gesundheit stark angeschlagen und angeblich nur noch eine geringe Haftzeit zu überstehen war, denn Dr. Löffler würde - so der Rechtsanwalt - spätestens bei einem Protest der Republik Österreich „herausgeholt“. Reaktion und Protest der Republik Österreich
Am
16.12.1994 bezeichnete das österreichische Justizministerium die
Festnahme von Dr. Löffler (am 25.7.1994 ) als rechtswidrig und ersuchte
das österreichische Außenministerium formell bei der BRD zu protestieren und
die Rücklieferung zu fordern. Es folgte am 18.1.1995 ein Protest sowie
die Forderung nach Rücklieferung durch den Botschafter der Republik
Österreich in
Bonn und am 24.3.95 eine Protestnote (Verbalnote) beim deutschen Außenministerium.
Die BRD wies die Proteste zurück. |
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