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Kommentar
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Verbalnote
der Republik Österreich an die Bundesrepublik Deutschland vom |
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24. März 1995 |
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Seite 1
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ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
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Johanniterstraße 2, D-53113 Bonn
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Tel.: (0228)53006-0, Fax: (0228)53006-45
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ZI. 42.40.00/6/95
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Verbalnote
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Die Österreichische Botschaft entbietet dem Auswärtigen Amt ihre
Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, daß die in der anläßlich einer
Vorsprache des Missionschefs im Auswärtigen Amt am 18. Jänner 1995
hinterlassenen Notiz angeführte Argumentation in Angelegenheit der aus
österreichischer Sicht rechtswidrigen Verbringung von Dr. Gerd Löffler in die
Bundesrepublik Deutschland vollinhaltlich aufrecht erhalten wird.
Nach den glaubwürdigen Angaben der bei dem ggstl. Vorfall anwesend gewesenen
Lebensgefährtin des deutschen Staatsangehörigen Dr. Gerd Löffler, Gerlinde
Ruhdorfer, hat der Genannte weder einen Grenzübertritt beabsichtigt, noch lag
der Anschein eines beabsichtigten Grenzübertritts vor. Dies gilt auch für den
Fluchtversuch des Genannten nach Aufforderung zur Ausweisleistung durch Beamte
der Bayerischen Grenzpolizei. Es widerspräche überdies jeder Lebenserfahrung,
wenn ein in der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachtes der
geheimdienstlichen Tätigkeit zugunsten der ehemaligen DDR mit Haftbefehl
gesuchter deutscher Staatsangehöriger, der sich bereits im Jahre 1991 nach
Österreich begeben hatte, um sich der Strafverfolgung durch die deutsche Justiz
zu entziehen, in der Folge an einem offiziellen Grenzübergang einen
Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen würde.
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An das |
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Auswärtige Amt
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BONN /-2
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