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Verbalnote der Republik Österreich an die Bundesrepublik Deutschland vom

24. März 1995

Seite 1

   
   
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Johanniterstraße 2, D-53113 Bonn
Tel.: (0228)53006-0, Fax: (0228)53006-45
  
ZI. 42.40.00/6/95
   
  

Verbalnote

      
  

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Auswärtigen Amt ihre Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, daß die in der anläßlich einer Vorsprache des Missionschefs im Auswärtigen Amt am 18. Jänner 1995 hinterlassenen Notiz angeführte Argumentation in Angelegenheit der aus österreichischer Sicht rechtswidrigen Verbringung von Dr. Gerd Löffler in die Bundesrepublik Deutschland vollinhaltlich aufrecht erhalten wird.

Nach den glaubwürdigen Angaben der bei dem ggstl. Vorfall anwesend gewesenen Lebensgefährtin des deutschen Staatsangehörigen Dr. Gerd Löffler, Gerlinde Ruhdorfer, hat der Genannte weder einen Grenzübertritt beabsichtigt, noch lag der Anschein eines beabsichtigten Grenzübertritts vor. Dies gilt auch für den Fluchtversuch des Genannten nach Aufforderung zur Ausweisleistung durch Beamte der Bayerischen Grenzpolizei. Es widerspräche überdies jeder Lebenserfahrung, wenn ein in der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachtes der geheimdienstlichen Tätigkeit zugunsten der ehemaligen DDR mit Haftbefehl gesuchter deutscher Staatsangehöriger, der sich bereits im Jahre 1991 nach Österreich begeben hatte, um sich der Strafverfolgung durch die deutsche Justiz zu entziehen, in der Folge an einem offiziellen Grenzübergang einen Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigen würde.

     
An das  
Auswärtige Amt    
BONN /-2