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Notiz der österreichischen Botschaft  - Seite 1 -

  
  

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BONN

NOTIZ

Gegen den deutschen Staatsangehörigen Dr. Gerd LÖFFLER, geboren am 30.5.1939, ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Strafverfahren wegen Verdachtes der geheimdienstlichen Tätigkeit zugunsten der ehemaligen DDR anhängig. In diesem Verfahren wurde gegen den Genannten von der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe zu AZ 3 BIS 261/90-2(86) ein (nationaler) Haftbefehl erlassen. Die dem Haftbefehl zugrundeliegenden Straftaten stellen absolut politische Delikte dar, weshalb eine Auslieferung diesbezüglich gemäß Art. 3 Abs. l des Europäischen Auslieferungsübereinkommens unzulässig ist. Offensichtlich aus diesem •Grunde und um sich der Strafverfolgung durch die deut- sche Justiz zu entziehen, reiste Dr. Löffler am 20.8.1991 als „Tourist" nach Österreich ein, wo er zuletzt in 5084 Großgmain, Untersbergstraße 150, aufhältig war.

Am 25.7.1994 wurde der Genannte im Zusammenhang mit einem von ihm gestellten Antrag auf Abfer- tigung von gebrauchtem Übersiedlungsgut zwecks Parteiengehörs zum Zollamt Großgmain geladen. Bei diesem handelt es sich um ein auf österreichischem Hoheitsgebiet eingerichtetes Gemeinschafts- zollamt im Sinne des Art. l Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bun- desrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr, (österr.) BGBl.Nr.240/1957, in der geltenden Fassung.

Von dieser Vorladung wurde den ebenfalls im Zollamtsgebäude untergebrachten Beamten der Bayerischen Grenzpolizei keine Mitteilung gemacht.

Bei Verlassen des Amtsgebäudes wurde Dr. Löffler auf österreichischem Staatsgebiet von 3

Beamten der Bayerischen Grenzpolizei zur Ausweisleistung aufgefordert. Als der Genannte dieser Aufforderung nicht nachkam und flüchten wollte, wurde er von den deutschen Beamten unter Anwen- dung von Körperkraft festgenommen und in die Bundesrepublik Deutschland verbracht.