ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BONN
NOTIZ
Gegen den deutschen Staatsangehörigen Dr. Gerd LÖFFLER, geboren am
30.5.1939, ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Strafverfahren wegen
Verdachtes der geheimdienstlichen Tätigkeit zugunsten der ehemaligen DDR
anhängig. In diesem Verfahren wurde gegen den Genannten von der
Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe zu AZ 3 BIS 261/90-2(86) ein
(nationaler) Haftbefehl erlassen. Die dem Haftbefehl zugrundeliegenden
Straftaten stellen absolut politische Delikte dar, weshalb eine Auslieferung
diesbezüglich gemäß Art. 3 Abs. l des Europäischen
Auslieferungsübereinkommens unzulässig ist. Offensichtlich aus diesem •Grunde
und um sich der Strafverfolgung durch die deut- sche Justiz zu entziehen,
reiste Dr. Löffler am 20.8.1991 als „Tourist" nach Österreich ein,
wo er zuletzt in 5084 Großgmain, Untersbergstraße 150, aufhältig war.
Am 25.7.1994 wurde der Genannte im Zusammenhang mit einem von ihm
gestellten Antrag auf Abfer- tigung von gebrauchtem Übersiedlungsgut zwecks
Parteiengehörs zum Zollamt Großgmain geladen. Bei diesem handelt es sich
um ein auf österreichischem Hoheitsgebiet eingerichtetes Gemeinschafts-
zollamt im Sinne des Art. l Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik
Österreich und der Bun- desrepublik Deutschland über Erleichterungen der
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr, (österr.)
BGBl.Nr.240/1957, in der geltenden Fassung.
Von dieser Vorladung wurde den ebenfalls im Zollamtsgebäude
untergebrachten Beamten der Bayerischen Grenzpolizei keine Mitteilung
gemacht.
Bei Verlassen des Amtsgebäudes wurde Dr. Löffler auf österreichischem
Staatsgebiet von 3
Beamten der Bayerischen Grenzpolizei zur Ausweisleistung aufgefordert.
Als der Genannte dieser Aufforderung nicht nachkam und flüchten wollte,
wurde er von den deutschen Beamten unter Anwen- dung von Körperkraft
festgenommen und in die Bundesrepublik Deutschland verbracht.
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