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Zum österreichischen Strafgesetzbuch
Nach den Ermittlungen des Landesgendarmeriekommandos Salzburg (Kriminalabteilung) handelte es sich bei den Tatverdächtigen am 25.07.1994 um folgende bayerische Polizeibeamte (s. auch Link "Strafanzeigen").
Nach dem Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 2. August 1995 gelten die Polizeibeamte als Beschuldigte eines Kapitalverbrechens (s. auch Link "LG Salzburg")
geb. am 23.02.1943 Mitarbeiter der bayerischen Grenzpolizei, eingeteilt als Leiter der Grenzpolizeistation Bayerisch Gmain
geb. am 21.04.1964 Mitarbeiter der bayerischen Grenzpolizei, eingeteilt an der Grenzpolizeistation Bayerisch Gmain
geb. am 05.12.1967, Dienststelle nicht bekannt
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