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Zum österreichischen Strafgesetzbuch

 

 

 

Nach den Ermittlungen des Landesgendarmeriekommandos Salzburg (Kriminalabteilung) handelte es sich bei den Tatverdächtigen am 25.07.1994 um folgende bayerische Polizeibeamte (s. auch Link "Strafanzeigen").

 

 

Nach dem Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 2. August 1995 gelten die Polizeibeamte als Beschuldigte eines Kapitalverbrechens (s. auch Link "LG Salzburg")

  

 

 

 

  • Polizeihauptkommissar Hartenstein, Anton

        geb. am 23.02.1943

        Mitarbeiter der bayerischen Grenzpolizei, eingeteilt als Leiter der Grenzpolizeistation Bayerisch 

        Gmain

                                                                                                                                        

 

 

 

 

  • Polizeiobermeister  Aschauer, Peter            

        geb. am 21.04.1964

        Mitarbeiter der bayerischen Grenzpolizei, eingeteilt an der Grenzpolizeistation Bayerisch Gmain

 

  • Polizeimeister Bär, Jens

        geb. am 05.12.1967, Dienststelle nicht bekannt

 

 

 

 

 

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